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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12 B (https://dejure.org/2013,13486)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.05.2013 - L 6 AS 665/12 B (https://dejure.org/2013,13486)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - L 6 AS 665/12 B (https://dejure.org/2013,13486)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Der Bewilligung von PKH steht für den vorliegenden Fall die Rechtsprechung des BSG zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte gem. §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII (Urteile vom 12.07.2012 B 14 AS 153/11 R; B 14 AS 189/11 R) noch nicht entgegen.

    Allerdings ist, jedenfalls nachdem das BVerfG die im Verfahren B 14 AS 153/11 R erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2012 1 BvR 2203/12 u.a.), die entscheidungserhebliche Rechtsfrage mittlerweile höchstrichterlich geklärt (ebenso LSG Niedersachsen, Beschluss vom 18.10.2012 L 11 AS 1165/11 B).

    Das BSG hat sich mit diesem Vorlagebeschluss ausdrücklich auseinandergesetzt (BSG, Urteil vom 12.07.2012 B 14 AS 153/11 R, Juris RdNr. 58) und auch angesichts der Überlegungen des SG Berlin keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Regelbedarfs iS einer im Rahmen des Art. 100 GG vorausgesetzten Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453 ff) handelte es sich zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrages am 22.09.2011 noch um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (Beschluss des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss des Senats vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2012 L 12 AS 1862/11 B ; Beschluss vom 12.07.2012 L 7 AS 813/12 B ; Beschluss vom 06.08.2012 L 19 AS 734/12 B ).

    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.07.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B und vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B).

    Denn für solche ist zu unterstellen, dass auch ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise keinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen mehr beauftragen würde (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453 ff) handelte es sich zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrages am 22.09.2011 noch um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (Beschluss des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss des Senats vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2012 L 12 AS 1862/11 B ; Beschluss vom 12.07.2012 L 7 AS 813/12 B ; Beschluss vom 06.08.2012 L 19 AS 734/12 B ).

    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.07.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B und vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B).

    Denn für solche ist zu unterstellen, dass auch ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise keinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen mehr beauftragen würde (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B -).

  • LSG Bayern, 22.08.2012 - L 11 AS 551/12

    Regelbedarf ist nicht evident verfassungswidrig.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Macht der Kläger geltend, dass das Gesetz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, verfassungswidrig sei, sind Erfolgsaussichten gegeben, wenn die Möglichkeit, dass das Gericht das Gesetz für verfassungswidrig hält und das Verfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) aussetzt, nicht fernliegend ist (in diesem Sinne auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 22.08.2012 L 11 AS 549/12, L 11 AS 550/12, L 11 AS 551/12).

    Hieran ändert der Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25.04.2012 (S 55 AS 29249/12, ZFSH/SGB 2012, 345) nichts (ebenso LSG Bayern, Beschlüsse vom 22.08.2012 L 11 AS 549/12; L 11 AS 550/12; L 11 AS 551/12).

  • LSG Bayern, 22.08.2012 - L 11 AS 549/12

    Der Regelbedarf ist nicht evident verfassungswidrig.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Macht der Kläger geltend, dass das Gesetz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, verfassungswidrig sei, sind Erfolgsaussichten gegeben, wenn die Möglichkeit, dass das Gericht das Gesetz für verfassungswidrig hält und das Verfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) aussetzt, nicht fernliegend ist (in diesem Sinne auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 22.08.2012 L 11 AS 549/12, L 11 AS 550/12, L 11 AS 551/12).

    Hieran ändert der Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25.04.2012 (S 55 AS 29249/12, ZFSH/SGB 2012, 345) nichts (ebenso LSG Bayern, Beschlüsse vom 22.08.2012 L 11 AS 549/12; L 11 AS 550/12; L 11 AS 551/12).

  • LSG Bayern, 22.08.2012 - L 11 AS 550/12

    Regelbedarf ist nicht evident verfassungwidrig.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Macht der Kläger geltend, dass das Gesetz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, verfassungswidrig sei, sind Erfolgsaussichten gegeben, wenn die Möglichkeit, dass das Gericht das Gesetz für verfassungswidrig hält und das Verfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) aussetzt, nicht fernliegend ist (in diesem Sinne auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 22.08.2012 L 11 AS 549/12, L 11 AS 550/12, L 11 AS 551/12).

    Hieran ändert der Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25.04.2012 (S 55 AS 29249/12, ZFSH/SGB 2012, 345) nichts (ebenso LSG Bayern, Beschlüsse vom 22.08.2012 L 11 AS 549/12; L 11 AS 550/12; L 11 AS 551/12).

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - juris Rz. 16 m.w.N.).

    In einem solchen Fall wird ein vernünftiger Rechtsuchender regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht ausnahmsweise selbst über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um das Verfahren in jedem Stadium durch sachdienlichen Vortrag und Anträge effektiv fördern zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - juris Rz. 18).

  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Ist dies der Fall, muss die bedürftige Person die Möglichkeit haben, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren zu vertreten und ggf. Rechtsmittel einlegen zu können (BVerfG, Beschluss vom 10.12.2001 1 BvR 1803/97 - juris Rz. 9 - NJW-RR 2002, 793).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Vielmehr ist maßgeblich, ob die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen schwierig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rz. 29 - BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Lässt sich die anwaltliche Beratung ohne wesentliche Änderungen auf alle übrigen Fälle übertragen, so gebietet es das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit nicht, dem unbemittelten Rechtsuchenden für jeden einzelnen Gegenstand erneut einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 1 BvR 3151/10 juris Rz. 16).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit -

  • BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04

    Verletzung des Gleichheitssatzes iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch überspannte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 6 B 141/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 7 AS 813/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2014 - L 19 AS 1516/13
    Dabei dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nicht überspannt werden (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 31.05.2013 - L 6 AS 665/12 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 6 AS 1209/12
    Auf die Beschwerde des Klägers hatte das LSG den Beschluss des Sozialgerichts geändert und dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt (LSG NRW Beschluss vom 31.05.2013 - L 6 AS 665/12 B -).
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